Rechtsprechung
OLG Köln, 16.01.1987 - Ss 754/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Abgenzung zwischen der (straflosen) Ausnutzung eines Irrtums und dem (strafbaren) Unterhalten eines Irrtums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2527
- JZ 1988, 101
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93
Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über …
Auszugehen ist hierbei von dem Grundsatz, daß es in den Risikobereich des Leistenden gehört, daß die Schuld besteht und die Leistung den Anspruch nicht übersteigt (RGSt 25, 95, 96; OLG Köln JZ 1988, 101 m. Anm. Joerden;… Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 48 m.w.N.; Maaß, Betrug verübt durch Schweigen S. 41 f., 108).Gefordert werden von der Rechtsprechung "besondere Umstände im zwischenmenschlichen Bereich" (OLG Düsseldorf NJW 1987, 853, 854; OLG Frankfurt NJW 1971, 527 m. Anm. Böhm S. 1143; OLG Köln NJW 1980, 2366, 2367; 1984, 1979, 1980; JZ 1988, 101, 102 m. Anm. Joerden), wobei in vergleichbaren Fällen das Schutzbedürfnis der Bank verneint wurde (vgl. schon OLG Köln NJW 1961, 1735, 1736 m. Anm. Schröder JR 1961, 434).
- LAG Berlin, 15.12.1995 - 6 Sa 94/95
Rückzahlung überzahlten Arbeitsentgelts: ungerechtfertigte Bereicherung - …
Zwar waren die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch erfüllt gewesen, sobald der Beklagte es durch Verletzung seiner Mitteilungspflicht zu weiteren Überzahlungen hatte kommen lassen, da er damit nicht bloß einen schon vorhandenen Irrtum des Beklagten ausgenutzt, sondern diesen aufrechterhalten hatte, indem er ihn pflichtwidrig nicht über das Versehen der Abrechnungsstelle aufklärte (zu dieser Unterscheidung OLG Köln, Beschluß vom 16. Januar 1987 - Ss 754/86 - NJW 1987, 2527 zu II 3 der Gründe).